Seit dem 1. April 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen durch das „Bildungs- und Teilhabepaket“ gefördert und unterstützt werden. Der Beweggrund ist, dass niemand von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen werde soll, nur weil das Geld nicht reicht.
Bei der Anmeldung wird unterschieden, ob Du Leistungen vom Jobcenter beziehst oder Anspruch auf Wohngeld bzw. Kinderzuschlag hast. Da es regelmäßig Änderungen in der Leistungsabwicklung gibt und auch die Bedingungen sehr verschieden sind, informiere Dich bitte einfach bei Deinem Jobcenter oder Deiner Stadtverwaltung. Wir stehen Dir natürlich auch gerne bei Fragen zur Verfügung, nur können wir keine Beratung durchführen.
Wir versuchen stehts die Verlinkungen aktuell zu halten.