Coronaschutzverordnung

Coronaschutzverordnung des Landes NRW

INFO Stand 31.10.2020: Zur Zeit dürfen wir leider kein Programm anbieten oder als Externer zu Euch kommen. Wir akzeptieren die neuen Bestimmung der Regierung und freuen uns, wenn es im neuen Jahr wieder los geht.

Auf dieser Seite haben wir Dir die aktuelle Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO und die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zusammengestellt, weil zu Recht ein fortlaufender Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sichergestellt werden muss. Diese Bestimmungen sind Bestandteil unserer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und anderen Gruppen.

Wir beziehen uns auf die Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Externe Webseite: MAGS).

HIER KLICKEN für die „CoronaSchVO“

HIER KLICKEN für die „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“


Hinweis: mit dem Klick auf die Verlinkungen öffnet sich automatisch eine PDF-Datei, die Du direkt lesen, speichern oder drucken kannst. Wir versuchen Dir immer den aktuellen Stand der Coronaschutzverordnung mitzuteilen. Da wir die Inhalte nicht selber erstellt haben, geben wir keine Gewähr auf die Richtigkeit.

Wenn Du Fragen dazu hast oder Dir unsicher im Umgang mit den Bestimmungen des Landes NRW bist, dann melde Dich einfach bei uns über unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten.